Organisation der Praxis

Terminvereinbarung 

Sie erreichen mich telefonisch unter 0049 151 64055133 (ggf. bitte auf die Mailbox sprechen), 

via Email robert.metz@orthopädie-metz.de 

oder via Kontaktformular.

Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen und eine Telefonnummer, unter der ich Sie erreichen kann. Ich rufe Sie zur Terminvereinbarung und Klärung weiterer Details zurück. 

Elektronische Fragebögen

Ich lasse Ihnen im Anschluss per Email drei digitale Fragebögen zukommen: Einen Patientenfragebogen, eine Aufklärung über Manuelle Medizin und eine Aufklärung über die Abrechnungsmodalitäten. Diese füllen Sie bitte am Telefon/Tablet/Computer aus und schicken sie mir über den „Absenden“-Knopf zurück.

Abrechnung

Meine Tätigkeit erfolgt in einer Privatpraxis, ich habe keine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. 

Aus diesem Grund gibt es ein paar Dinge für Sie als Patientin/Patient zu berücksichtigen: 

  • Ich behandle gerne jeden Patienten, der meine Hilfe benötigt, unabhängig davon ob er gesetzlich oder privat krankenversichert ist. 
  • Wenn Sie eine Behandlung durch mich wünschen, kommt ein privatärztlicher Behandlungsvertrag zustande. Sie bekommen von mir eine private Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist durch Sie zu begleichen. 
  • Ich kann keine Rezepte für Medikamente oder Verordnungen über die gesetzliche Krankenversicherung ausstellen, allerdings gern als Privatrezept. 
  • Ich kann Ihnen eine Überweisung an weiterführende diagnostische Einrichtungen (z.B. Radiologische Diagnostik oder Laboruntersuchungen) oder andere ärztliche Kollegen geben, wiederum auf einem Privatrezept. 
  • Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im Rahmen der Privaten Krankenversicherung möglich.


Sind Sie privat krankenversichert, können Sie je nach Leistungsumfang Ihrer privaten Krankenversicherung,  diese Rechnung einreichen und bekommen die Kosten anteilig oder vollständig zurückerstattet. Die Rechnungserstellung erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit einem Steigerungssatz von 1,8 – 3,0.

Analog dazu erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen für Patienten, die gesetzlich versichert sind. Nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erfolgt die Rechnungserstellung. Leider übernimmt die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nicht, Sie müssen diese selbst tragen.