Organisation der Praxis

Terminvereinbarung 

Buchen Sie Ihren Termin gerne über das Online Formular

Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen und eine Telefonnummer, unter der ich Sie erreichen kann. Ich rufe Sie zur Terminvereinbarung und Klärung weiterer Details zurück. 

Elektronische Fragebögen

Ich lasse Ihnen im Anschluss per Email drei digitale Fragebögen zukommen: Einen Patientenfragebogen, eine Aufklärung über Manuelle Medizin und eine Aufklärung über die Abrechnungsmodalitäten. Diese füllen Sie bitte am Telefon/Tablet/Computer aus und schicken sie mir über den „Absenden“-Knopf zurück.

Abrechnung

Die Niederlassungsform ist in Form einer Privatpraxis. Ich möchte Ihnen genügend Zeit einräumen, Sie gründlich untersuchen und Sie direkt behandeln. Dafür ist in der gesetzlichen Kassenarztpraxis oft nicht ausreichend Gelegenheit aufgrund des Termindruckes. Ihr Versicherungsstatus spielt dabei für mich keine Rolle, ich behandele Sie als privat wie gesetzlich versicherte Patientin/versicherten Patienten gleich. Für Sie gibt es lediglich ein paar Dinge zu berücksichtigen: 

  • Ich behandle gerne jeden Patienten, der meine Hilfe benötigt, unabhängig davon ob er gesetzlich oder privat krankenversichert ist. 
  • Wenn Sie eine Behandlung durch mich wünschen, kommt ein privatärztlicher Behandlungsvertrag zustande. Sie bekommen von mir eine private Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist durch Sie zu begleichen. 
  • Ich kann keine Rezepte für Medikamente oder Verordnungen über die gesetzliche Krankenversicherung ausstellen, allerdings gern als Privatrezept. 
  • Ich kann Ihnen eine Überweisung an weiterführende diagnostische Einrichtungen (z.B. Radiologische Diagnostik oder Laboruntersuchungen) oder andere ärztliche Kollegen geben, wiederum auf einem Privatrezept. 
  • Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im Rahmen der Privaten Krankenversicherung möglich.


Sind Sie privat krankenversichert, können Sie je nach Leistungsumfang Ihrer privaten Krankenversicherung, diese Rechnung einreichen und bekommen die Kosten anteilig oder vollständig zurückerstattet. Die Rechnungserstellung erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Sind Sie gesetzlich versichert erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen ebenfalls nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Leider übernimmt die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nicht, Sie müssen diese selbst tragen. Die zu erwartenden Kosten liegen für die erste Konsultation mit ausführlicher Anamnese und Untersuchung, sowie der Behandlung und Besprechung des weiteren Vorgehen bei Kosten von 60-130€